Zentralschweizer Curling-Trophy
Reglement 2008/2009
Soweit
die Statuten und das Reglement der Zentralschweizer Curling-Trophy
(ZCT) keine Vorschriften über die Organisation und den Spielbetrieb aufstellen,
finden die Reglemente von SWISSCURLING
(Spielregeln/Wettkampfregeln & Reglement für Schweizerische Verbandsspiele)
Anwendung.
Art.
1 Teilnehmer:
1.1 Zugelassen werden CurlerInnen aus den Zentren von
Aarau,
Engelberg, Küssnacht am Rigi, Luzern, Olten und Zug, -
sofern
die Clubs der teilnehmenden Teams oder die entsprechenden Zentren der ZCT das
benötigte Eis inklusive Start- und Schlusstag unentgeltlich zur Verfügung
stellen.
1.2 Voraussetzungen:
Junioren/Juniorinnen Teilnahme
Meisterschaft A
(max.
1 Team pro Zentrum; 1 Junioren und/oder 1
Juniorinnen-Team)
Männer/Frauen
Aktive:
Damen/Herren Teilnahme
Meisterschaft
Senioren/Seniorinnen oder auf
gleichem Niveau
Mixed mit
Ziel Meisterschaft
Open-Air
1.3 Aufteilung: bei
24 Teams:
Zentrum
Aarau 3
Teams
Zentrum
Engelberg 2
Teams
Zentrum
Küssnacht 3
Teams
Zentrum
Luzern 8
Teams
Zentrum
Olten 4
Teams
Zentrum
Zug 4
Teams
1.3.1 Die Quoten gelten in erster Linie
für die Vorqualifikation. Ist keine Vorqualifikation notwendig, gelten die
Quoten für die Ligen zusammengenommen. Dem OK ist es vorbehalten, die
Voraussetzungen und die Aufteilung entsprechend der eingegangenen Anmeldungen
anzugleichen.
1.3.2 Falls die Quote eines Zentrums
nicht erfüllt wird, darf das Zentrum entsprechend der Quote Teams in die 3.
Liga direkt qualifizieren.
1.3.3 Aufnahmekriterien:
1)
Qualifikation für 1., 2. oder 3. Liga (Ausnahme 3. Liga: Quotenregelung)
2)
Quoten der Zentren für die 3. Liga
3)
Wildcard des OK’s
4)
Bisherige Clubs
1.4 Die Clubs der teilnehmenden
Teams bzw. die Zentren stellen der ZCT entsprechend der Quote der teilnehmenden
Teams (gemäss Vorsaison und Schätzung für die neue Saison) Eis unentgeltlich
für die Durchführung der benötigten Spiele zur Verfügung. (Prozentuale
Aufteilung der Eiszeiten gemäss Anzahl teilnehmender Teams)
Art.
2 Qualifikation:
2.1 Die Qualifikationen werden gemäss
dem Spielmodus erspielt (siehe Art. 5).
2.2 Für die Qualifikation gelten
folgende Kriterien:
2.2.1 Die Qualifikation gehört dem angemeldeten Club.
(Ausnahme: Wildcards)
2.2.2 Sollten qualifizierte Clubs kein
teilnehmendes Team stellen, so rücken die nachfolgend klassierten Teams der
vorangegangenen Saison in der Reihenfolge ihrer Ränge nach.
Art. 3 Wildcards:
3.1 Mittels der Vergabe von
Wildcards durch das OK soll die Attraktivität der ZCT gesteigert werden.
3.2 Das OK kann zu Beginn einer
Saison Wildcards an sportlich hoch qualifizierte Teams vergeben. (Leitplanken:
Männer: Swiss League A oder A/B-Qualifikation; Frauen: Swiss League A;
Mixed/Aktive: Medaillen-Ränge; Neu formierte Spitzenteams) Die Wildcard muss
beim OK beantragt werden. (siehe auch
Art. 4.2 Anmeldung)
3.3 Mit dem System der
Auf-/Abstiegsrunden 1./2. Liga und 2./3. Liga wird angestrebt, die oberste Liga
in der Folge-Saison mit 10 Teams zu bestreiten. Ein allfällig notwendiger
Ausgleich wird dadurch erreicht, dass nach Abschluss der Auf-/Abstiegsrunden
1./2. Liga und 2./3. Liga die Ränge 1 und 2 automatisch für die 1. Liga bzw. 2.
Liga qualifiziert sind und die Ränge 3 und 4 nur dann, wenn in der Folge-Saison
keine neuen Wildcard-Teams durch das OK gesetzt werden (Qualifikation mit
Vorbehalt).
3.4 Eine Wildcard wird an ein Team
vergeben, nicht an einen Club. Die Wildcard-Berechtigung wird jeweils bei der
Anmeldung für eine Saison durch das OK überprüft. Wenn ein Wildcard-Team in
einer Folge-Saison nicht mehr in einer kontinuierlichen Besetzung (min. 3
StammspielerInnen der Vorsaison, unabhängig vom Skip) mit gleichbleibender
sportlicher Qualifikation (als sportliche Qualifikation gilt auch die Qualifikation
für die 1. Liga der ZCT) weiterspielt, verfällt dessen Qualifikation. Der
entsprechende Club hat kein Anrecht auf den verfallenen Platz.
3.5 Falls ein Platz auf diese Weise
frei wird (Verfall Wildcard), rücken Teams bzw. Clubs entsprechend der
Qualifikation der vorangegangenen Saison in der Reihenfolge ihrer Ränge nach.
Art.
4 Anmeldung:
4.1 Mit der Anmeldung muss das
Originalteam nominiert werden. Die Namen und Jahrgänge aller 5 Stammspieler
müssen angeführt sein.
4.2 Wildcards müssen mit der
Anmeldung beantragt und begründet werden (sportliche Qualifikation). Dies gilt
auch für alle Folge-Saisons von Wildcard-Teams. (siehe auch Art. 3 Wildcards)
Art 5 Spielmodus/Austragungsverfahren:
5.1 Die Trophy
wird in 3 Phasen durchgeführt. In der 1. Phase wird die Vorqualifikation
gespielt. Die 2. Phase umfasst die Qualifikationsrunden innerhalb der Ligen.
Die 3. Phase besteht aus einer Finalrunde und aus Auf-/Abstiegsrunden. Die
Qualifikationsrunde wird in der Regel in 3 Ligen verschiedener Stärkeklassen
gespielt.
5.2 Der Modus der Vorqualifikation
wird jeweils zu Beginn der Trophy je nach Anzahl
angemeldeter Teams vom OK festgelegt.
5.3 Der Modus für die Qualifikationsrunden,
für die Finalrunde und die Auf-/Abstiegsrunden wird jeweils zu Beginn der Trophy je nach Anzahl angemeldeter Teams vom OK festgelegt.
Der Modus wird den Teams mit der Aufnahmebestätigung kommuniziert und in einem
separaten Anhang zu diesem Reglement dokumentiert.
5.4 Zur Ermittlung der Rangstellung
bei Punktgleichheit mehrerer Teams gelten die folgenden Bestimmungen:
5.4.1 In erster Linie entscheidet die
Anzahl der gewonnenen Direktbegegnungen.
5.4.2 Haben zwei oder mehr punktgleiche
Teams nicht die gleiche Anzahl gewonnener Direktbegegnungen, werden diese nach
der Anzahl der gewonnenen Direktbegegnungen in Gruppen zusammengefasst und in
eine Gruppenreihenfolge gesetzt. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird erneut
nach Anzahl von Siegen aus den Direktbegegnungen rangiert.
5.4.3
Kann innerhalb dieser Gruppen
keine Rangierung vorgenommen werden, so werden die Ränge mit folgenden
Kriterien ermittelt:
5.4.3.1 zuerst mit der Steindifferenz aus den
direkten Begegnungen,
5.4.3.2 wenn diese gleich ist, mit derjenigen
aus den Resultaten aller Begegnungen,
5.4.3.3 wenn diese gleich ist, mit der Summe
der gewonnenen Ends aus allen Begegnungen,
5.4.3.4 wenn diese gleich ist, mit dem Los.
5.5 Nach
jeder Runde werden Gruppenranglisten erstellt mit Punkte - Ends - Steine.
Art. 6 Teams:
6.1 In jeder Runde müssen mindestens
2 Spieler des Originalteams spielen. Kein Spieler darf für zwei Mannschaften
spielen, auch nicht aushilfsweise.
6.2 Ausnahme: Spieler von Teams, die
in der Vorqualifikation scheitern, dürfen für die weiteren Runden als
Ersatzspieler in qualifizierten Teams eingesetzt werden.
6.3 Vollständigkeit des Teams: Zum
jeweils ersten Spiel an einem Spielort muss das Team vollständig, mit vier SpielerInnen antreten. Ist dies spätestens 15 Minuten nach
offiziellem Spielstart nicht möglich, wird eine Forfaitniederlage
ausgesprochen.
Art. 7 Spielordnung:
7.1 Ein Spiel umfasst in allen Phasen
8 Ends.
7.2 Zu Beginn eines jeden Spiels
entscheidet der Toss über den Vorteil des letzten
Steines im 1. End.
7.3 Lautet das Ergebnis nach dem achten
End unentschieden, so wird maximal 1 Zusatzend gespielt. Gibt es auch nach dem
Zusatzend keinen Sieger, so gewinnt dasjenige Team die Begegnung, welches im
Zusatzend nicht den letzten Stein hatte.
7.4 Der Sieger erhält 2 Punkte, der
Verlierer keinen.
7.5 Die Teams dürfen sich vor
Spielbeginn der jeweils 1. Runde an einem Spielort während 5 Minuten
einspielen. Das Eis steht den Teams zur freien Verfügung (Eis geben erlaubt),
wobei die Steine nur einmal in das gegenüberliegende Haus gespielt werden
dürfen (analog einem gespielten End).
7.6 Spielverschiebungen:
Spielverschiebungen sind in der Regel nicht zulässig. Der Spielplan der
Zentralschweizer Curling-Trophy legt die Termine für
die Spiele weit im voraus fest und ermöglicht eine
frühzeitige Planung. Wird ein Spiel ohne Genehmigung der zentralen Spielleitung
verschoben, wird das Spiel für beide betroffenen Teams mit einem Forfait gewertet.
7.6.1 Spielverschiebungen (Ausnahmen):
Spiele zwischen Teams des gleichen Zentrums, die laut Spielplan in einem anderen
Zentrum angesetzt sind, können im eigenen Zentrum gespielt werden, sofern die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sind
1.
Einverständnis beider Teams.
2. Genehmigung durch den zentralen
Spielleiter.
3. Frühzeitige Information der lokalen
Spielleiter, d.h. Abmeldung dort wo das Spiel gemäss Spielplan stattfinden
würde und Anmeldung dort wo das Spiel stattfindet. Frühzeitig heisst mindestens 10 Tage vor dem ursprünglichen
Spieldatum.
4. Das Spiel ist spätestens bis zum letzten
Termin der jeweiligen Runde auszutragen.
7.6.2
Erfolgt die Abmeldung beim ursprünglich angesetzten Spielort
nicht mindestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin, muss eine
Entschädigung von sFr. 100.- pro Team in Rechnung gestellt werden.
7.6.3
Nach einem Verschiebungsspiel ist das Resultat inkl.
Spielerkontrolle unverzüglich an den zentralen Spielleiter zu melden.
7.7 Spielverzicht ist nicht
zulässig. Jedes Team verpflichtet sich, während der ganzen Dauer der Trophy zu spielen. Sollte ein Team zu irgendeinem Spiel
nicht antreten, so verfallen sofort dessen Ansprüche auf allfällige bereits
erspielte Preisgelder. Die Mannschaft bleibt jedoch für das Restpensum der
Trophy spielpflichtig.
Art. 8 Nenngeld:
8.1 Das OK entscheidet aufgrund der
Finanzlage jeweils zu Beginn der Saison über die Höhe des Nenngeldes. Der
festgesetzte Betrag setzt sich aus dem Spielgeld und den Gönnerbeiträgen
zusammen.
8.2 Das Nenngeld muss vor dem
Starttag einbezahlt sein (Eingang auf dem Konto des ZCT). Ansonsten wird das
entsprechende Team mit Forfait-Niederlagen
sanktioniert, solange bis die Einzahlung erfolgt ist.
8.3 Für die Vorqualifikation wird
ein separates Nenngeld verlangt.
Art. 9 Rang-
und Siegprämien:
9.1 Das OK entscheidet aufgrund der
Finanzlage jeweils zu Beginn der Saison über die Höhe der Prämien.
9.2 Siegprämien:
Für jeden Sieg erhalten die Teams einen festen Barbetrag.
9.2.1 In der Vorqualifikation werden
keine Siegprämien ausgerichtet.
9.3 Rangprämie: Gemäss der
Rangierung in der Schlussrangliste steht den Teams eine abgestufte Prämie zu.
9.3.1 In der Vorqualifikation werden
keine Rangprämien ausbezahlt.
Art. 10 Preisverteilung:
10.1 Nach der letzten Runde findet ein
gemeinsamer Schlussabend mit Preisverteilung statt. Für die Teams, welche
Spiele am Finaltag spielen, ist die Teilnahme am gemeinsamen Schlussabend
obligatorisch. Ansonsten verfällt die Berechtigung auf die erspielten Preise.
Für die übrigen Teams ist die Teilnahme erwünscht (Leistung für die Sponsoren).
Art. 11 Schiedsgericht:
9.1 In allen Streit- und
Zweifelsfällen ist das OK die höchste Instanz. Die Beschlüsse dieses Gremiums
sind für alle Spieler und Teams verbindlich.
Art. 12 Schlussbestimmungen:
12.1 Das OK hat dieses Reglement am 18.
August 2008 genehmigt.
12.2 Dieses Reglement Ausgabe 2008/2009
tritt sofort in Kraft. Es ersetzt alle früheren Bestimmungen.
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Zentralschweizer Curling-Trophy |
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Der Präsident: Gion Peder Uffer |
Zentraler Spielleiter: Ernst Erb |
Luzern, 19. August 2008